Publikation
Veröffentlichung/ Druck : Publikation in Zeitschriften : Verlage : VG Wort


Geld für eure Dissertation...

... und zwar von der VG Wort.
Die VG Wort ist eine eine Organisation, die Tantieme aus Zweitnutzungsrechten einnimmt und weitergibt.
Seit der Reform des Urheberrechts 1972 steht den Autoren und Verlagen für die Ausleihe ihrer Werke eine Vergütung zu. Einerseits zahlen Bund und Länder Bibliothekstantieme an die VG Wort, andererseits gibt es die Reprographieabgaben die durch das Kopieren von Texten entstehen.
Diese Gelder werden von der VG Wort gesammelt, nach bestimmten Verfahren auf verschiedene Bereiche verteilt und an Autoren, Verlage, Herausgeber, Co-Autoren usw. weitergegeben...also auch an euch.

Für eure Dissertation fallt ihr als Autor dem  Bereich 'Wissenschaft' zu.

Die Bibliothekstantieme Wissenschaft ist kein Honorar für die Publikationen, sondern eine Entschädigung für Ausleih- und Kopiervorgänge im Bereich der wissenschaftlichen Bibliotheken. Sowohl als Selbstverleger (Pflichtexemplare), als auch mit einem  Verlag im Hintergrund bekommt man als Autor aus der Bibliothekstantieme Wissenschaft einmalig 50% ausgezahlt.

Genaue Informationen darüber, woher das Geld kommt, wie der Anspruch entsteht und wie es zur Ausschüttung kommt, ist bei der VGWort im Bereich  Autor / Wissenschaft zu finden.
Weiterhin zu beachten sind folgende Punkte:

  • Ein Wahrnehmungsvertrag (keine Kosten für euch) ist für eine Titelmeldung für die Bibliothekstantieme Wissenschaft nicht Voraussetzung. Sinnvoll ist er aber, wenn sich die Bücher nicht nur in wissenschaftlichen, sondern auch in den allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (Stadtbibliotheken u.ä.) befinden.
  • Die Meldung sollte möglichst bald nach Veröffentlichung erfolgen. Und zwar immer bis zum 31. Januar.
  • Für Bücher gilt eine 3 jährige Meldefrist. D.h. Veröffentlichungen aus dem Jahr 2000 können noch bis zum 31. Januar 2003 gemeldet werden. Trotzdem ist es besser, dies direkt nach der Veröffentlichung zu tun.

Weitere Auskunft zu Detail-Fragen gibt es auf der  Internetseite der VG Wort oder telefonisch bei den  Ansprechpartner/-innen.