Formales
Promotionsordnungen : Promotionsverfahren : Prüfung


Das Promotionsverfahren an der Uni Köln:

Die Dissertation wird von zwei Berichterstattern beurteilt. Der erste Berichterstatter soll grundsätzlich der Betreuer sein. Ein Berichterstatter muß Universitätsprofessor der Fakultät sein. Ein Berichterstatter kann Mitglied einer anderen Fakultät sein.

Innerhalb von sechs Wochen geben die Berichterstatter ein begründetes Gutachten ab und empfehlen entweder die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit. Bei Annahme schlagen sie eine Note vor, die zu 2/3 die Dissertationsnote bestimmt:

rite - bestanden
cum laude - gut
magna cum laude - sehr gut
summa cum laude - mit Auszeichnung

Weitere Informationen - auch zu anderen Universitäten - sind in den Promotionsordnungen zu finden.